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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14 ZVW   

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https://dejure.org/2016,38531
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14 ZVW (https://dejure.org/2016,38531)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.09.2016 - L 5 KR 118/14 ZVW (https://dejure.org/2016,38531)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. September 2016 - L 5 KR 118/14 ZVW (https://dejure.org/2016,38531)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für ein Fertigarzneimittel bei rezidivierender depressiver Störung mit Suizidalität; Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis; Verschuldensvermutung; Darlegungs- und Beweislast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung für ein Fertigarzneimittel bei rezidivierender depressiver Störung mit Suizidalität; Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis; Verschuldensvermutung; Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung für ein Fertigarzneimittel bei rezidivierender depressiver Störung mit Suizidalität

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R

    Krankenversicherung - Pflichtverletzung eines Krankenhauses gegenüber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung des Senates mit Urteil vom 12.11.2013 (Aktenzeichen: B 1 KR 22/12 R) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- sowie der Behandlungsakten, der Verwaltungsakten sowie der beigezogenen Streitakten BSG (Aktenzeichen: B 1 KR 22/12 R) und SG Düsseldorf (Aktenzeichen: S 33 KA 187/07) Bezug genommen.

    Erforderliche stationäre Behandlung Versicherter in einem zugelassenen Krankenhaus begründet zwischen seinem Träger und der Krankenkasse ein gesetzliches öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, für das § 280 Abs. 1 BGB gilt (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2013, B 1 KR 22/12 R, juris Rn. 11).

    Als professionellem Systembeteiligten hätte dem Beklagten jedoch das Verbot vertragsärztlicher Parallelbehandlung bei vollstationärer Krankenhausbehandlung ebenso bekannt sein wie sich die Notwendigkeit aufdrängen müssen, dass es ihm bei Einschaltung Dritter in seine vollstationäre Leistungserbringung obliegt, seine Gesamtverantwortung deutlich zu machen (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2013, a.a.O., Rn. 13).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Die Apotheken waren aufgrund der zwischen ihnen und der Klägerin geltenden vertraglichen Regelungen verpflichtet, das vertragsärztlich verordnete Arzneimittel Tracleer zugunsten der Versicherten abzugeben (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2010, B 1 KR 3/10 R, juris Rn. 13 f.).

    Es liegt auch nichts dafür vor, dass den Apotheken ein zur Retaxierung berechtigender Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen unterlief (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2010, a.a.O., Rn. 17 ff.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 41/14

    Arzneimittelrezept während stationärem Krankenhausaufenthalt des Patienten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Er verweise im Übrigen auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 03.03.2016 (Aktenzeichen: L 5 KA 41/14): Danach dürfe der verordnende Arzt Rezepte auch ohne persönliche Vorstellung bei bekanntem Zustand aus laufender Behandlung verordnen (vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 BMVÄ und C.11. der maßgeblichen Arzneimittel-Richtlinien) und sei gerade nicht verpflichtet, sich bei dem Patienten zu erkundigen, ob er sich in stationärer Behandlung befinde.

    Ohne konkrete Anhaltspunkte - die hier nicht ersichtlich sind - besteht für den behandelnden Vertragsarzt zur Überzeugung des Senates auch keine Nachfragepflicht zum Bestehen einer stationären Behandlung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 03.03.2016, L 5 KA 41/14; ähnlich SG Hannover, Urteil vom 17.09.2014, S 71 KA 193/11, jeweils juris).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Der bürgerlich-rechtliche Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung ist - ebenso wie die bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften es sind (hierzu: BSG, Urteil vom 08.09.2009, B 1 KR 8/09 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 15.11.2007, B 3 KR 1/07 R, juris Rn. 10 ff.) - mit der Stellung der Krankenhäuser im Versorgungssystem des SGB V vereinbar (BSG, a.a.O., Rn. 12; vgl. auch bereits: Sächsisches LSG, Urteil vom 5.5.2010, L 1 KR 29/08, juris Rn. 14 f.).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Der bürgerlich-rechtliche Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung ist - ebenso wie die bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften es sind (hierzu: BSG, Urteil vom 08.09.2009, B 1 KR 8/09 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 15.11.2007, B 3 KR 1/07 R, juris Rn. 10 ff.) - mit der Stellung der Krankenhäuser im Versorgungssystem des SGB V vereinbar (BSG, a.a.O., Rn. 12; vgl. auch bereits: Sächsisches LSG, Urteil vom 5.5.2010, L 1 KR 29/08, juris Rn. 14 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2012 - L 5 KR 14/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Der erkennende Senat hat den Beklagten auf die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin (mit Urteil vom 19.01.2012, Aktenzeichen: L 5 KR 14/11) - unter Zulassung der Revision - zur antragsgemäßen Zahlung verurteilt: Der Klägerin stehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu.
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93

    Krankenversicherung - Eigenblutentnahme - Krankenhausbehandlung - Ambulante

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Unerheblich ist insoweit, ob die Kosten der betroffenen Arzneimittelversorgung ausdrücklich Gegenstand der Pflegesatzverhandlungen waren (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.1994, 6 RKa 34/93, juris Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 05.05.2010 - L 1 KR 29/08

    Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Abwehr der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Der bürgerlich-rechtliche Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung ist - ebenso wie die bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften es sind (hierzu: BSG, Urteil vom 08.09.2009, B 1 KR 8/09 R, juris Rn. 14; BSG, Urteil vom 15.11.2007, B 3 KR 1/07 R, juris Rn. 10 ff.) - mit der Stellung der Krankenhäuser im Versorgungssystem des SGB V vereinbar (BSG, a.a.O., Rn. 12; vgl. auch bereits: Sächsisches LSG, Urteil vom 5.5.2010, L 1 KR 29/08, juris Rn. 14 f.).
  • SG Hannover, 17.09.2014 - S 71 KA 193/11
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - L 5 KR 118/14
    Ohne konkrete Anhaltspunkte - die hier nicht ersichtlich sind - besteht für den behandelnden Vertragsarzt zur Überzeugung des Senates auch keine Nachfragepflicht zum Bestehen einer stationären Behandlung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 03.03.2016, L 5 KA 41/14; ähnlich SG Hannover, Urteil vom 17.09.2014, S 71 KA 193/11, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 10 KR 142/20

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen

    Maßgebliche, den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als vorrangige Sondernorm verdrängende Rechtsgrundlage des Zahlungsanspruchs ist § 69 Abs. 1 S 3 SGB V iVm § 280 Abs. 1 BGB in entsprechender Anwendung (vgl BSG, Urteil vom 12.11.2013 - B 1 KR 22/12 R - in juris Rn 9 f, LSG NRW, Urteil vom 22.09.2016 - L 5 KR 118/14 ZVW - in juris Rn 25).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 3/16
    Daraus wird gefolgert, dass es zu den Pflichten eines Krankenhausträgers gehört sicherzustellen, dass ein Versicherter, während er sich in vollstationärer Behandlung befindet, nicht zu Lasten der Krankenkasse (zusätzlich) vertragsärztlich mit Arzneimitteln versorgt wird (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.09.2016 - L 5 KR 118/14 ZVW - juris Rn. 27).
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